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Stolperfallen bei der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAH-00991 Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, handelt es sich lohnsteuerlich um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Darüber hinaus stellt dies einen umsatzsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Grundsätzlich können auch für Umsatzsteuerzwecke die lohnsteuerlichen Werte als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt werden, allerdings sind Abweichungen möglich.
Ausführlicher Beitrag s. .
Lohnsteuerliche und umsatzsteuerliche Einordnung
[i]Ansatz lohnsteuerlicher Werte grundsätzlich auch für umsatzsteuerliche Zwecke möglichDie nicht nur gelegentliche Firmenwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stellt lohnsteuerlich laufenden Arbeitslohn dar, der als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG zu bewerten ist. Umsatzsteuerlich liegt bei dieser entgeltlichen Fahrzeugüberlassung zu Privatzwecken des Personals ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vor. Grundsätzlich kann für die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage von den lohnsteuerrechtlichen Werten ausgegangen werden. Die lohnsteuerrechtlichen Werte sind als Bruttowerte anzusehen, aus denen die Umsatzsteuer herauszurechnen ist.
Abweichungen bei Zuzahlungen und Überlassung von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen