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Stolperfallen bei der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
Lohnsteuer- und umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten und Abweichungen im Überblick
Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, handelt es sich um einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Darüber hinaus stellt dies einen umsatzsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Grundsätzlich können auch für Umsatzsteuerzwecke die lohnsteuerlichen Werte als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt werden, allerdings sind Abweichungen möglich (z. B. bei Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten, laufenden Zuzahlungen, Minderung des Bruttolistenpreises bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung sowie bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Ausland und gelegentlicher Überlassung von Kfz).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Überblick über die Ermittlungsmethoden und steuerliche Einordnung
1. Lohnsteuerliche Grundsätze und Ermittlung des geldwerten Vorteils
Die nicht nur gelegentliche Firmenwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stellt lohnsteuerlich laufenden Arbeitslohn dar, der als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 2 ff. EStG zu bewerten ist.
a) Pauschale und individuelle Nutzungswertmethode
[i]Wenning, Geldwerter Vorteil, infoCenter NWB SAAAB-05662 Überlässt der Arbe...BStBl 2013 II S. 700