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Adalbert Ruschel, Sigrid Jüttemann

Arbeits- und Berufspädagogik für Ausbilder in vier Handlungsfeldern

3. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-470-47863-0

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Arbeits- und Berufspädagogik für Ausbilder in vier Handlungsfeldern (3. Auflage)

Handlungsfeld 4: Ausbildung beenden

Der/die Ausbilder/in sind in der Lage,

  • Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen,

  • für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständige Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen,

  • an der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitzuwirken,

  • Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und zu beraten.S. 314

1. Funktion und Bedeutung von Prüfungen in der Berufsausbildung

1.1 Die Zwischenprüfung bzw. gestreckte Abschlussprüfung

In § 4 Abs. 2 BBiG heißt es, dass in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG nur nach einer (bundeseinheitlichen) Ausbildungsordnung ausgebildet werden darf. Jede Ausbildungsordnung enthält eine Prüfungsordnung, in der die Zwischen- wie auch die Abschlussprüfung geregelt ist. In den Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnung vor 2005 in Kraft getreten ist, findet eine Zwischenprüfung innerhalb des zweiten Ausbildungsjahres und eine Abschlussprüfu...

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