Arbeits- und Berufspädagogik für Ausbilder in vier Handlungsfeldern
3. Aufl. 2019
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Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Der Ausbilder ist in der Lage,
auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsausbildung zu berücksichtigen
den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abzustimmen
Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden
den Berufsausbildungsvertrag vorzubereiten und die Eintragung des Vertrags bei der zuständigen Stelle zu veranlassen
die Möglichkeit zu prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.S. 112
1. Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungspläne
1.1 Der Ausbildungsrahmenplan als Richtschnur für den betrieblichen Ausbildungsplan
Im Betrieb wird die Ausbildung für jeden einzelnen Auszubildenden inhaltlich und zeitlich geplant. Dazu wird aus der geltenden Ausbildungsord...