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Sozialversicherungen: Neue Werte und Grenzen für 2019
Die Grenzwerte, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen für 2019 für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungen liegen vor. Sie wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht und müssen noch von Bundesregierung und -rat verabschiedet werden. Änderungen sind jedoch nicht zu erwarten. Für Arbeitgeber und -nehmer positiv: Höhere Bemessungsgrenzen und neue (oft sinkende) Beitragssätze führen nur zu unwesentlichen Kostensteigerungen. Eine Übersicht aller Werte finden Sie beispielsweise unter http://go.nwb.de/p9s16.