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WP Praxis Nr. 12 vom Seite 361

Inhaltliche Neuerungen beim Prüfungsbericht (IDW PS 450 n. F.)

Berichtsänderungen durch die EU-APrVO, das BilRUG, das AReG, das CSR-RLUG und das EntgTranspG

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

Im Januar 2018 veröffentlichte das IDW neben der sog. IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk mit IDW PS 450 n. F. auch neugefasste Regelungen für die Erstellung des Prüfungsberichts in finaler Fassung. Der Standard flankiert die Neuregelungen zum Bestätigungsvermerk und ergänzt die ebenfalls vom IDW überarbeiteten Grundsätze in IDW PS 470 n. F. für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen. IDW PS 450 n. F. gilt für Abschlussprüfungen bei allen Unternehmen und berücksichtigt sowohl die Anforderungen von § 321 HGB als auch diejenigen nach Art. 11 der EU-APrVO. Letztgenannte begründen neue sowie sachlich partiell geänderte bisherige Inhalte. Dies führt nunmehr auch beim Prüfungsbericht zu einem „Auseinanderdriften“ seiner Inhalte für Non-PIE und für PIE. Neben diesen Änderungen berücksichtigt der Standard gesetzliche Neuerungen durch das BilRUG, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und das Entgelttransparenzgesetz mit ihren Auswirkungen auf die Berichterstattung im Prüfungsbericht. Anzuwenden sind die Regelungen des IDW PS 450 n. F. bei der Abschlussprüfung von Non-PIE für Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäfts...