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Lohnsteuer | Bekanntmachung der Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug 2019
Das die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt gegeben. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die – u. a. nach dem Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes – für 2019 vorgesehenen Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.168 €), der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.810 € bzw. 7.620 €), der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 54.450 €), beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (paritätische Finanzierung des Zusatzbeitr...