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NWB Nr. 48 vom Seite 3515

Kalte Progression betrifft 32 Mio. Steuerpflichtige

Von [i]hib – heute im bundestag Nr. 872der kalten Progression bei der Einkommensteuer sind in diesem Jahr 32,1 Mio. Steuerzahler betroffen. Wie die Bundesregierung in dem als Unterrichtung (BT-Drucks. 19/5450) vorgelegten Dritten Steuerprogressionsbericht mitteilt, ist jeder Steuerpflichtige von der kalten Progression mit durchschnittlich 104 € im Jahr betroffen. Zugrunde gelegt wurde eine Inflationsrate von 1,74 %. Im Jahr 2019 sollen von der kalten Progression rund 32,8 Mio. Steuerpflichtige betroffen sein. Das Volumen soll 116 € pro Steuerpflichtigen betragen. Zugrunde gelegt wurde eine Inflationsrate von 1,94 %.

Als [i]Hechtner, NWB 47/2018 S. 3441, 3444kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, „die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es infolge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt. Einkommenssteigerungen, die über die Inflationsrate hinausgehen, erhöhen demgegenüber die steuerliche Leistungsfähigkeit.“