NWB Nr. 48 vom Seite 3497

Was tun, wenn die Grundlage verloren geht?

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

In vier Wochen ist Weihnachten!

Weder an Familien noch Unternehmen und Kanzleien geht die Adventszeit mit all ihren Brauchtümern spurlos vorbei. So vertraut manche Tradition dabei zunächst erscheint, so komplex können die damit einhergehenden steuerlichen Problemfelder im Detail sein. Sei es die einkommensteuerliche Qualifikation der Tätigkeit eines (von Eltern oder Betrieben engagierten) „professionellen“ Weihnachtsmanns, die Ermittlung des geldwerten Vorteils anlässlich einer betrieblichen Weihnachtsfeier (hierzu s. Seifert, NWB 47/2018 S. 3446) oder die Würdigung der umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen des regelmäßig nach den Festtagen startenden Umtauschmarathons. Baltromejus/Hiller nehmen dies auf zum Anlass, die steuerlichen Aspekte rund um Weihnachten zu beleuchten. Übrigens: Der aktuellen Studie eines internationalen Rabattportals zufolge haben 80 % der Deutschen einen „Unbeschenkbaren“ in ihrer Familie, also eine Person, für die es nahezu unmöglich ist, zu Weihnachten das richtige Geschenk zu finden!

Als vorweihnachtliches Geschenk für zahlreiche Holdinggesellschaften mit Sitz in einem Staat der EU oder des EWR hatte der Europäische Gerichtshof im Dezember 2017 in den verbundenen Rechtssachen „Deister Holding“ und „Juhler Holding“ die bis 2011 geltende Anti-Missbrauchsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG gekippt. Zwar hatte die Finanzverwaltung daraufhin den Anwendungsbereich der Norm mit Schreiben vom sowohl für Alt- als auch (teilweise) für Neufälle eingeschränkt. Doch damit war das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn bereits mit Beschluss vom entschied das höchste Finanzgericht der EU auch zur Neufassung der Vorschrift und bestätigte das bereits zuvor zu § 50d Abs. 3 EStG a. F. vertretene Verständnis in fast wortgetreuer Begründung. Der Gesetzgeber wird folglich wohl nicht umhinkommen, selbst Hand anzulegen. Dessen Handlungsoptionen für eine EU-konforme gesetzliche Grundlage zeigt Kahlenberg auf auf.

Da die gesetzliche Grundlage der bisherigen Rechtsprechung mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen weggefallen ist, hatte der entschieden, dass Aufwendungen des Gesellschafters aus Darlehen und aufgrund von Bürgschaften – sog. eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen – nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung führen. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf die in der Praxis üblichen Finanzierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften hat das oberste nationale Gericht in Steuersachen eine Vertrauensschutzregelung getroffen und angekündigt: „in einer Reihe weiterer Fälle wird der Bundesfinanzhof demnächst die neuen Grundsätze konkretisieren“. Den derzeit aktuellen Stand der Rechtsprechung kommentiert Deutschländer auf .

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2018 Seite 3497
DAAAH-00069