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Track 04 | Vorsorgeaufwendungen: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für 2019
Einige ausländische Sozialversicherungen unterscheiden – was die Beitragsleistung betrifft – nicht nach den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. Die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (sog. Globalbeiträge) sind daher zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs aufzuteilen. Die Prozentsätze für den Veranlagungszeitraum 2019 hat das BMF jetzt für 9 Länder mitgeteilt. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.
Das Bundesfinanzministerium hat geregelt, wie Globalbeiträge für 2019 aufzuteilen sind – im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen. Das ist wichtig für Arbeitnehmer, die in bestimmten Staaten tätig sind, z. B. in Belgien, in Spanien, in Portugal oder in Großbritannien.
Anders als in Deutschland unterscheiden einige ausländische Sozialversicherungen – was die Beiträge betrifft – nicht nach den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. Stattdessen wird ein einheitlicher Sozialversicherungsbeitrag erhoben. Mit diesem sog. Globalbeitrag werden die Leistungen finanziert – bei Arbeitslosigkeit, bei Krankheit, bei Mutterschutz, bei Invalidität sowie im Alter oder im To...