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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 16 | Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks

Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht nach einem aktuellen Urteil des BFH der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus. Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil abgeleitet werden.

Auch zur Bewertung eines Grundstücks haben wir ein Urteil des Bundesfinanzhofs ausgewählt. Konkret zu der Frage: Wie kann ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden, wenn der vom Finanzamt im Ertragswertverfahren ermittelte Wert zu hoch erscheint?

Im Streitfall gehörte ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft. Die Anteile an der Gesellschaft wurden verkauft. Der II. Senat des BFH hat klargestellt: Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus. Der Nachweis kann regelmäßig auch nicht aus dem Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil abgeleitet werden.

Die Entscheidung des BFH macht deutlich: Trotz der damit verbundenen Kosten empfiehlt es sich, den gemeinen Wert durch das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen ermitteln zu la...