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IWB Nr. 22 vom Seite 835

OECD veröffentlicht aktuelle Statistiken zu Vorabverständigungsverfahren

Rechtsanwältin Susanne Tomson, MBL, FAStR, Senior Manager und Sarah Scherba, Senior Consultant, beide PricewaterhouseCoopers GmbH Köln

I. Einführung

Am [i]OECD, MAP statistics 2017 unter http://www.oecd.org/ ctp/dispute/mutual- agreement-procedure- statistics.htm hat die OECD die aktuellen Statistiken zu Vorabverständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure - MAP) für das Jahr 2017 veröffentlicht. Diese beinhalten statistische Informationen zu nahezu allen MAP-Verfahren in 87 Staaten. Für Verrechnungspreise sowie sonstige Fälle wird für jedes Land die Entwicklung der Verfahren dargestellt, d. h. die Anzahl der Verfahren jeweils zu Jahresbeginn und zum Jahresende sowie die neuen, vorzeitig beendeten und abgeschlossenen Fälle. Zudem wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer veröffentlicht.

II. Hintergrund

Die OECD hat sich mit dem BEPS-Aktionspunkt 14 zum Ziel gesetzt, die Effizienz von Streitbeteiligungsmechanismen durch die Einführung von Mindeststandards zu verbessern. Damit sollen Rechtsunsicherheiten und unbeabsichtigte Doppelbesteuerung begrenzt werden. Die Maßnahmen zielen auf eine einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung von DBA, einschließlich der wirksamen und zügigen Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen von Verständigungsverfahren.

Ein Element [i]Statistik folgt seit 2016 einem einheitlichem Reporting Standarddes Mindeststandards ist die Forderung, MAP-Fälle innerhalb eines durchschnittlichen Zeitraums von 24 Monaten abzuschließen. Um die Einhal...