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Ausfall privater (Gesellschafter-) Finanzierungshilfen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-99660 Wohin geht es? Zu Recht darf man sich diese Frage im Zusammenhang mit dem Rechtsprechungskurs in den letzten Monaten betreffend die steuerliche Behandlung von Verlusten privater (Gesellschafter-)Finanzierungshilfen stellen. Denn bislang wurde der Verlust bzw. Ausfall von Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG in enger Anlehnung an die sog. Eigenkapitalersatzvorschriften (§§ 32a, 32b GmbHG a. F. sowie §§ 30, 31 GmbHG) beurteilt.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]BFH, Urteil v. 11.7.2017 - IX R 36/15 NWB VAAAG-58248 Mit seinem Grundsatzurteil v. - IX R 36/15 NWB VAAAG-58248 entschied der BFH, dass mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und der zeitgleichen Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen v. (MoMiG; anzuwenden ab ; BGBl 2008 I S. 2026) die Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung weggefallen sei. Ab dem Tag der Verkündung des vorgenannten Urteils () kommt nach der auch für steuerliche Zwecke geltenden Definition der (nachträglichen) Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB ein steuermindernder Abzug für Verluste von...