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Zur Zukunft Anti-Treaty-Shopping- Regelung des § 50d Abs. 3 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-99659 § 50d Abs. 3 EStG ist zur Abwehr von Gestaltungen gedacht, die allein der Entlastung von deutschen Abzugssteuern dienen (sog. Treaty- bzw. Directive-Shopping). Die seither bestehenden unionsrechtlichen Bedenken hat der EuGH nunmehr in zwei Entscheidungen bestätigt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Entscheidungen des EuGH
[i]Verstoß gegen Mutter-Tochter-Richtlinie und PrimärrechtIn den Rechtssachen „Deister Holding u. a.“ (Urteil v. - C-504/16 und C-613/16 NWB CAAAG-69289) und „GS“ (Beschluss v. - C-440/17 NWB NAAAG-87490) hat der EuGH sowohl die Altfassung (i. d. F. des JStG 2007) sowie die geltende Fassung des § 50d Abs. 3 EStG als unvereinbar mit den Vorgaben der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie sowie als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit beurteilt. Für die Frage hinreichender Substanz sind im Übrigen auch konzernbezogene Merkmale zu berücksichtigen.
Reichweite der Entscheidungen
[i]Kraft, NWB 2018 S. 473Konkret hatte der EuGH zu Gewinnausschüttungen zwischen EU-Kapitalgesellschaften entschieden, weshalb § 50d Abs. 3 EStG am Maßstab der Niederlassungsfreiheit gemessen wurde. Die Entscheidungsgründe sollten aber gleichermaßen (räumlich) auf Drittstaatensachverhalte übertragbar sein, weil insoweit die Kapitalverkehrsfreiheit anwendbar ist und der Eingriff nicht aufgrund der sog...