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LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.04.2018 4 Sa 208/17, NWB 47/2018 S. 3440

Arbeitsverhältnis | Haftung wegen Verlusts eines Schlüssels

Die Frage, ob und inwieweit ein Arbeitnehmer für ein Schadensereignis im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit dem Arbeitgeber gegenüber haftet, ist anhand einer Abwägung zu entscheiden, für die der Grad des Verschuldens, das dem Arbeitnehmer zur Last fällt, maßgeblich ist. Während er bei Vorsatz den Schaden stets und bei grober Fahrlässigkeit i. d. R. allein zu tragen hat (vgl. NWB MAAAE-31562), haftet er nicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit. Hier trägt der Arbeitgeber den Schaden in voller Höhe. Bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber quotal zu verteilen (vgl. , NZA 1995 S. 565). ...