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BFH 27.09.2018 V R 49/17, NWB 47/2018 S. 3436

Umsatzsteuer | Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er laut das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das Finanzamt besteht (entgegen BStBl 2017 I S. 1001, Rz. 15a). [i]Hammerl/Fietz, NWB 7/2018 S. 396

Anmerkung:

Der BFH hat damit klare Verhältnisse geschaffen. Greift der Bauträger, der aufgrund der unzutreffenden Anwendung des § 13b UStG zu Unrecht als Leistungsempfänger zur Umsatzsteuer aus Bauleistungen herangezogen worden ist, die Steuerfestsetzung in verfahrensrechtlich wirksamer Form ...