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BFH 02.08.2018 V R 33/17, NWB 47/2018 S. 3436

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Mit Beschluss v.  legt der BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Umfasst die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i. V. mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen?

Anmerkung:

Der BFH sieht Anhaltspunkte dafür, dass wegen der Übernachtungsmöglichkeit auf den Booten, für die Liegeplätze vermietet werden, der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG bzw. Art. 98 Abs. 1, Abs. 2 i. V. mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL anwendbar sein könnte. Der Senat hält zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung von Campingplätzen und Bootsliegeplätzen ein weites gesetzspezifisches Verständnis des Begriffs „Campingplatz“ für denkbar.