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Einkommensteuer | Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – „Nichtrückkehrtage“ von Grenzgängern
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das Mitglied eines Opernchors ist „Künstler“ i. S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz 1971/2010. (2) Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen. (3) Für die Berechnung der „Nichtrückkehrtage“ gem. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz 1971/2010 spielt es auch für die Veranlagungszeiträume vor 2015 keine Rolle, ob der Arbeitnehmer in dem betreffenden Kalenderjahr für einen oder für mehrere Arbeitgeber tätig gewesen ist (entgegen BStBl 1994 I S. 683, und v. , BStBl 2015 I S. 22). (4) Eine Übereinkunft zwischen den deutschen und den Schweizer Steuerbehörden (hier: Konsultationsvereinbarung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur ein...BGBl 1993 II S. 1888BGBl 2010 I S. 2187