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FG Münster 02.08.2018 10 K 819/18 Kg, NWB 47/2018 S. 3434

Einkommensteuer | Kindergeldanspruch bei mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen

Eine ausgebildete Bankkauffrau, die neben einer Berufstätigkeit in Vollzeit zunächst als Akademiestudentin in Teilzeit eingeschrieben ist und danach einen Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften absolviert, für den eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf Voraussetzung ist, befindet sich nach dem nicht mehr in einer einheitlichen Erstausbildung.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte die Familienkasse die Gewährung des Kindergelds abgelehnt, weil die Tochter des Klägers bereits eine erstmalige Berufsausbildung als Bankkauffrau abgeschlossen habe. Mit seiner Klage trägt der Kläger vor, dass das Studium in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur Ausbildung zur Bankkauffrau stehe und die Tochter ihr Berufsziel letztlich nur d...BStBl 2017 II S. 278