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Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG bei Kauf von Gaststätteninventar und Miete des Geschäftslokals von Drittem
Der Kläger übernahm im vom BFH entschiedenen Fall (Urteil v. - XI R 37/17 NWB MAAAG-97783) vom vorhergehenden Betreiber das gesamte Inventar des Gastronomiebetriebs. Da der Vorgänger in gemieteten Räumen sein Unternehmen betrieb, schloss der Kläger mit der Vermieterin einen entsprechenden Mietvertrag über das Geschäftslokal. Mitvermietet wurden die Theke, ein Podest mit Sitznischen, ein Fettabscheider und das Entlüftungssystem einschließlich Dunstabzugshaube. Des Weiteren stand die Zapfanlage im Eigentum des Bierlieferanten. Der Gastronomiebetrieb wurde unter dem gleichen Namen bei Beibehaltung des Bistrokonzepts vom Kläger sodann in den angemieteten Räumlichkeiten fortgeführt. Vor der Wiedereröffnung musste der Kläger einige Renovierungsarbeiten vornehmen. Das Finanzamt versagte dem Kläger den Vorsteuerabzug aus der Rechnung über den Kauf des Inventars.
Auffassung der Finanzverwaltung und der Vorinstanz
Im Hinblick auf § 1 Abs. 1a UStG geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände insofern ein hinreichendes selbständiges Ganzes bilden müssen, als dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher vom...