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NWB Nr. 47 vom Seite 3445

Pauschbeträge und Pauschalen bei der Einkommensteuer viele Jahre unverändert

[i]Pressemitteilung hib Nr. 815 v. 31.10.2018Eine Erhöhung des seit Anfang 2011 unveränderten Arbeitnehmer-Pauschbetrags um ein Drittel würde zu Steuermindereinnahmen von 1,8 Mrd. € führen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/5034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/4596) mitteilt, würde eine Anhebung um 50 % zu Mindereinnahmen von 3 Mrd. € und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 6,5 Mrd. € führen. Wenn der seit Anfang 2002 unverändert gebliebene Sonderausgaben-Pauschbetrag um die Hälfte erhöht werden würde, hätte dies Mindereinnahmen von 100 Mio. € zur Folge.

[i]Meier, Behinderte Menschen, infoCenter NWB AAAAB-03364 Die Behinderten-Pauschbeträge sind sogar seit 1975 unverändert geblieben. Allerdings wurden nach Angaben der Regierung die Möglichkeiten der steuerlichen Anerkennung behinderungsbedingter Mehraufwendungen an anderer Stelle verbessert. Eine Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge um 50 % würde zu Mindereinnahmen von 470 Mio. € führen. Würden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt, würden die Mindereinnahmen rund 930 Mio. € betragen.

[i]Regierung lehnt Indexierung abEine automatische Anpassung (Indexierung) von Pauschalen des Einkommensteuerrechts lehnt die Bundesregierung ab.