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Ungeklärte Fragen zum Wohnungsunternehmen im Erbschaftsteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAG-99011 Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an sog. Wohnungsunternehmen kann unter den Voraussetzungen des § 13b ErbStG (teilweise) steuerfrei erfolgen, wenn der Hauptzweck des Betriebs in der Vermietung von Wohnungen liegt, es sich um eigene Wohnungen des Betriebs handelt und die Erfüllung des Hauptzwecks der Wohnungsvermietung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 AO erfordert (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG). Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in dieser Hinsicht hat sich kürzlich der BFH geäußert (Urteil v. - II R 44/15, BStBl 2018 II S. 358) und Teile der Richtlinien infrage gestellt; die Steuerverwaltung hat daraufhin das Urteil mit einem Nichtanwendungserlass versehen (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , BStBl 2018 I S. 692).
Ausführlicher Beitrag s. .
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
[i]Grenze: 300 WohnungenDie Finanzverwaltung definiert den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb also weiterhin über den Umfang (> 300 Wohnungen gem. R E 13b.13 ErbStR). Unabhängig davon ergeben sich weitere Fragestellungen: Was mach den Hauptzweck eines Betriebs aus? [i]Maßstab zur Festlegung des HauptzwecksWas ein Betrieb durch seine Tätigkeit bezweckt, kann vielfältig sein. Darunter fällt bei einem Wohnungsunternehmen neben der reinen Wohnungsverm...