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BAG 15.08.2018 2 AZN 269/18, NWB 46/2018 S. 3366

Prozessrecht | Einreichen einer NZB über das EGVP

Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des BAG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr gewahrt, wenn die qeS nur an dem an das EGVP übermittelten Nachrichtencontainer angebracht ist.

Anmerkung:

Eine NZB kann innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils als elektronisches Dokument eingereicht [i]Zur Zustellung elektronischer Schriftstücke Simon, NWB 5/2018 S. 290werden (§ 72a Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG i. V. mit § 555 Abs. 1 Satz 1, § 130a Abs. 1 ZPO), wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist (§ 130a Abs. 2 Satz 1 ZPO). Über das EGVP geht dies allerdings nur, wenn die als elektronisches ...