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Förderung selbstgenutzten Wohneigentums durch Baukindergeld
Ein neues Baukindergeld wird eingeführt: Familien mit Kindern und Alleinerziehende erhalten für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Zuschuss. Der Beitrag erläutert die Einzelheiten rund um das Baukindergeld. Beispiele und Wiederholungsfragen runden den Beitrag ab.
Höhe des Baukindergeldes
Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Dabei gilt ein maximaler Zeitraum von zehn Jahren. Für ein Kind werden also maximal 12.000 € gezahlt.
Voraussetzungen für die Förderung
Für die Inanspruchnahme des Baukindergeldes bzw. Zuschusses müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Antragsteller
Damit die Förderung Anwendung findet, muss der Antragsteller für das im Haushalt lebende minderjährige Kind
entweder selbst kindergeldberechtigt sein oder
mit dem Kindergeldberechtigten in einem Haushalt leben.
Es kommen hier in Betracht: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Der Antragsteller A lebt mit seiner Lebensgefährtin L zusammen, die eine zehnjährige Tochter hat und kindergeldberechtigt ist. A kann das Baukindergeld (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) beantragen.