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Ist für steuerfrei erstattete Umzugskosten ein Vorsteuerabzug möglich?
Grundsätzliches
Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten. Eine berufliche Veranlassung liegt beispielsweise vor,
wenn durch den Umzug eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte eintritt und die verbleibende Wegezeit im Berufsverkehr als normal angesehen werden kann,
wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird oder
wenn der Umzug aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, des Wechsel des Arbeitgebers oder im Zusammenhang mit einer Versetzung durchgeführt wird.
Zum einen hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abzuziehen, die nach dem BUKG und der Auslandsumzugskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt werden können. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber die Umzugskosten erstattet. Diese Erstattung ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, wie sie als Werbungskosten abgezogen werden dürften. In diesem Fall entfällt der Werbungskostenabzug, sowe...