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Indien | Quellensteuer für E-Commerce
[i]Änderungen betreffen auch ausländische UnternehmenE-Commerce-Unternehmen – auch solche, die im Ausland ansässig sind – sind in Indien seit dem verpflichtet, eine Quellensteuer (TCS) von 1 % für Leistungen, die andere steuerlich registrierte Unternehmer über sie erbringen, einzubehalten und im Wege einer steuerlichen Registrierung in den jeweils betroffenen indischen Bundesstaaten abzuführen. Das kann über einen Fiskalvertreter erfolgen. Voraussetzung ist offenbar, dass der E-Commerce-Unternehmer die Gegenleistung für die durch die anderen Unternehmer erbrachten Leistungen entgegennimmt. Insbesondere sollen davon Sachverhalte betroffen sein, in denen indische Unternehmer in Indien steuerbare Umsätze an Kunden in Indien ausführen. Die Quellensteuer wird anhand des Entgelts der über den E-Commerce-Unternehmer erbrachten L...