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Jahresabschluss kompakt 2018/2019 – 05. Finanzanlagevermögen – Wertpapiere im Umlaufvermögen
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Wesentliches zur Bilanzposition
1.1 Positionsinhalt
Die Bilanzposition Finanzanlagen im Anlagevermögen untergliedert sich gem. § 266 Abs. 2 A.III. HGB in:
Anteile an verbundenen Unternehmen,
Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen,
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
Wertpapiere des Anlagevermögens und
sonstige Ausleihungen.
Die Bilanzposition Wertpapiere im Umlaufvermögen untergliedert sich gem. § 266 Abs. 2 B.III. HGB in:
Anteile an verbundenen Unternehmen und
sonstige Wertpapiere.
Für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist die beabsichtigte Besitzdauer maßgeblich. Sind die Finanzanlagen dazu bestimmt auf Dauer dem Geschäftsbetrieb zu dienen, müssen Sie im Anlagevermögen ausgewiesen werden.
Zu den Begriffen verbundene Unternehmen und Beteiligungen siehe § 271 HGB und die einschlägigen Kommentierungen.
Die Definition in § 15 AktG zu verbundenen Unternehmen ist für Bilanzierungszwecke nicht anzuwenden.
Bezüglich verbundener Unternehmen (vgl. hierzu § 290 HGB) ist zu ber...