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Rückstellung für die Aufbewahrung von Unterlagen – Grenz- vs. Vollkosten
I. Sachverhalt
U ist gesetzlich (§ 257 HGB, § 147 Abs. 1 AO etc.) zur Aufbewahrung von Unterlagen (Jahresabschlüsse, Belege, Rechnungen, Handels- und Geschäftsbriefe) verpflichtet und macht für Zwecke der Rückstellungsbewertung (unter Vernachlässigung von Zinseffekten) folgende Rechnung auf:
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anteilige AfA und Unterhaltskosten für Archivraum (p. a.) | 9.000 € |
AfA für Einrichtungsgegenstände Archivraum (p. a.) | 2.000 € |
AfA Hard- und Software zur Lesbarmachung der Daten (p. a.) | 1.000 € |
Gemeinkosten (p. a.) | 12.000 € |
Einzelkosten (p. a.) | 2.000 € |
Vollkosten (p. a.) | 14.000 € |
gewichtete Restaufbewahrungsdauer | • 5,5 |
Rückstellungsbetrag | 77.000 € |
II. Fragestellung
Wie ist der Sachverhalt zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzansatz
Die Ansatzvoraussetzungen des IAS 37.14 sind gegeben: Es liegt eine gegenwärtige Außenverpflichtung vor, aufgrund eines vergangenen Ereignisses (Tätigkeit im Geschäftsjahr), die mit einem wahrscheinlichen und hinreichend verlässlich schätzbaren Abfluss von Ressourcen verbunden ist. Fraglich ist allein die Bewertung.
2. Bewertung
2.1 Erfüllung vs. Entpflichtung
Nach IAS 37.36 f. ist die Bewertungsvorgabe für Rückstellungen die erwartete Ausgabe (expenditure) für
eigene Erfüllung ( settlement) der Verpflichtung oder
Übertragung (