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KSR Nr. 11 vom Seite 3

(Seltene) Fahrten eines Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Berechnung des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 erster Halbsatz EStG

Christian Möller

Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften können der 0,03 %-Regelung nach Ansicht des VIII. Senats des BFH auch dann nur durch Führung eines Fahrtenbuchs entgehen, wenn sie selten zur Betriebsstätte fahren. Die abweichende Rechtsprechung des VI. Senats zur Besteuerung von Arbeitnehmern sei nicht auf den Bereich der Gewinneinkünfte zu übertragen.

Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG regelt für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften die Besteuerung der Nutzung betrieblicher Fahrzeuge für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten. Der auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte entfallende Aufwand wird danach, wenn der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch führt, typisierend mit 0,03 % des inländischen Listenpreises des Kfz zum Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat und Entfernungskilometer in Ansatz gebracht. Von dem sich ergebenden Betrag (Minuend) wird die Entfernungspauschale abgezogen, also 0,30 € je einfacher Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Subtrahend). Ist der sich ergebende Unterschiedsbetrag positiv, w...