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FG Düsseldorf 04.05.2018 1 K 2413/16 U, BBK 21/2018 S. 989

Umsatzsteuer | Zur Umsatzsteuerfreiheit eines Reihengeschäftes

Ein Reihengeschäft, bei dem die Ware in ein Drittland bewegt wird, ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn die Warenbewegung dem deutschen Unternehmer zugeordnet werden kann und nicht einem anderen Unternehmer des Reihengeschäftes.

[i]Verkauf von Deutschland über GB und USA nach PeruIm Streitfall ging es um den Verkauf einer Maschine durch den Kläger (Deutschland) über B (Großbritannien) und C (USA) nach D (Peru); die Maschine wurde vom Kläger nach Peru verschifft.

[i]Keine innergemeinschaftliche Lieferung Das FG verneinte eine Umsatzsteuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. von § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG, weil die Maschine nicht nach Großbritannien geliefert wurde.

[i]Keine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung Eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG i. V. mit § 6 UStG lehnte das FG ebenfalls ab. Denn die Maschine wurde nicht auf Veranlassung der Klägerin befördert oder versendet (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Spedition wurde nämlich von C in den USA beau...