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WP Praxis 11/2018 S. 352

IDW Verlautbarung zur Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in HGB- und IFRS-Abschlüssen

Das IDW hat die zunächst im Mitgliederbereich veröffentlichten fachlichen Hinweise des Hauptfachausschusses (HFA) zur Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G am auf der IDW Webseite öffentlich zugänglich gemacht.

Nach Auffassung des HFA sind die neuen Richttafeln für Jahres- und Konzernabschlüsse anzuwenden, sobald sie allgemein anerkannt sind und bessere Schätzwerte darstellen als die bislang von den Unternehmen zugrunde gelegten Tabellenwerke. Dabei stellt die Anerkennung durch das BMF für ertragsteuerliche Zwecke – neben der Validierung und Implementierung der neuen Richttafeln durch die Rechnungslegungspraxis, vor allem die Aktuare – einen Indikator für die allgemeine Anerkennung der neuen Richttafeln dar.

Die Anerkennung der neuen Richttafeln durch das BMF ist durch das...