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Einkommensteuer | Unschädliche Erwerbstätigkeit bei zeitlich und fachlich zusammenhängender einheitlicher Erstausbildung
Das entschieden, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss zum Kaufmann für das Kind noch nicht zu einem „Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung“ geführt hat. Das Studium an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) stehe in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur ersten berufsqualifizierenden Maßnahme. Das vom Kind angestrebte Berufsziel hätte im Streitfall nur über einen weiteren Abschluss – also eine weiterführende Ausbildungsmaßnahme im Rahmen einer mehraktigen Ausbildung – erreicht werden können.
Der Sohn des Klägers legte am die Abschlussprüfung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel ab. Bereits zu Beginn der Ausbildung vereinbarte der Sohn mit dem Arbeitgeber, mit dessen finanzieller Unterst...