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FG Düsseldorf 23.07.2018 6 K 884/15 K,G,F, IWB 20/2018 S. 755

FG Düsseldorf | Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen

(1) Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mehr als zehn Jahren sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten, der sich aus dem Währungskurs im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme ergibt. (2) Die am erfolgte und veröffentlichte Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 CHF pro 1 € durch die Schweizerische Nationalbank stellt keine fundamentale Veränderung der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Umstände dar, die eine Teilwertzuschreibung rechtfertigt. (3) Allein die Rückzahlungsmöglichkeit eines Fremdwährungsdarlehens vor Ablauf von zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung erschüttert die sich aus der Laufzeit ergebende Vermutung, dass sich die Währungsschwankungen innerhalb von zehn Jahren grundsätzlich ausglei...