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IWB Nr. 20 vom Seite 787

Die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG ist unionsrechtswidrig

„EV“

Dr. Alexander Linn und Benedikt Pignot

Das [i]EuGH, Urteil v. 20.9.2018 - Rs. C-685/16 „EV“ NWB PAAAG-95935 FG Münster hatte Zweifel daran geäußert, ob die schärferen Anforderungen an die gewerbesteuerliche Kürzung von ausländischen Dividendeneinkünften (§ 9 Nr. 7 GewStG) im Vergleich zum inländischen Sachverhalt (§ 9 Nr. 2a GewStG) mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV vereinbar sind. Mit hat der EuGH dieser Ungleichbehandlung eine klare Absage erteilt. § 9 Nr. 7 GewStG ist somit unionsrechtskonform auszulegen und hinsichtlich der strengeren Anforderungen an den Aktivitätsnachweis nicht mehr anwendbar. Von diesem Urteil profitieren in Deutschland ansässige Muttergesellschaften, die unmittelbar an einer Drittstaatengesellschaft beteiligt sind und von dieser Dividenden beziehen. Insbesondere wenn diese Drittstaatengesellschaft ihrerseits an weiteren Gesellschaften beteiligt ist und von diesen Dividenden bezogen hat, erleichtert das Urteil die Situation im Vergleich zu den bisher sehr eingeschränkten Privilegien für Landes- und Funktionsholdings sowie der Behandlung von Dividenden aus Enkelgesellschaften.

Kernaussagen
  • § 9 Nr. 7 GewStG führt zu einer Ungleichbehandlung der von einer gebietsansässigen Gesellschaft und der von einer Drittstaatengesellschaft ausgesch...