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Technische und organisatorische Wandlungen in der Steuerkanzlei 4.0
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAG-97549 Die DSGVO ist seit dem in jeder Steuerberaterkanzlei anzuwenden. Sie gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 2 DSGVO). Auch die nicht automatisierte Verarbeitung durch Speicherung ist hiervon erfasst. Welche Änderungen innerhalb der Kanzlei vorgenommen werden müssen, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, ist auch aufgrund des Umfangs der Verordnung nicht immer eindeutig. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen, wobei die zu ergreifenden Maßnahmen von Kanzlei zu Kanzlei durchaus verschieden sein können.
Ausführlicher Beitrag s. .
Risikoabschätzungen zur Eingrenzung der Problematik
[i]Kanzleiinhaber als VerantwortlicherVerantwortlich für die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Steuerberater/Kanzleiinhaber, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Art. 5 DSGVO gibt eine Vielzahl von Grundsätzen für die Verarbeitung vor. Diese sind mithilfe individueller, auf die Kanzlei bezogener Maßnahmen umzusetzen.
[i]Aufdeckung von VerbesserungspotenzialDer Anpassungsbedarf durch Maßnahmen wird anhand von Risikoabschätzungen ermittelt. Diese decken Verbesserungspotenzial innerhalb der Kanzleiprozes...