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Geschäftsanteile eines Scheingesellschafters verkehrsfähig machen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-97548 Wird eine GmbH im Wege des Verkaufs ihrer Geschäftsanteile veräußert, kommt es darauf an, ob der Verkäufer tatsächlich Inhaber der veräußerten Geschäftsanteile ist. Eine entsprechende Prüfung kann zu dem Ergebnis führen, dass die Anteilsinhaberschaft des Verkäufers nicht durch eine lückenlose Abtretungskette bis zur Gründung der Gesellschaft belegt werden kann. Um das Problem zu lösen, wird in der Praxis nach dem Erwerb der Geschäftsanteile häufig eine sog. Anteilswegverschmelzung durchgeführt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die Anteilswegverschmelzung
[i]Eintragung der Verschmelzung ins HR als RettungsankerDer Mangel ggf. erforderlicher Zustimmungs- oder Verzichtserklärungen einzelner Anteilsinhaber wird mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister geheilt (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 UmwG). Zumindest wenn im Rahmen der Verschmelzung keine neuen Geschäftsanteile ausgegeben werden, gehen die Geschäftsanteile des tatsächlichen Gesellschafters an dem übertragenden Rechtsträger im Rahmen der Verschmelzung unter. Dies ist bei der Abwärts-, der Aufwärts- und wohl auch bei der Seitwärtsverschmelzung der Fall, da in diesen Fällen eine Kapitalerhöhung nicht erforderlich ist und daher auch keine neuen Geschäftsant...