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Restrukturierungsrückstellungen in der Steuerbilanz
Berücksichtigung ersparter Aufwendungen als künftige Vorteile nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG?
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.9.2017 - 6 K 1472/16 NWB UAAAG-89864 Für die Bewertung von Rückstellungen in der Steuerbilanz sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG auch künftige Vorteile zu berücksichtigen, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden. In der Literatur wurde zuletzt von einigen Vertretern der Finanzverwaltung die umstrittene Auffassung vertreten, dass auch angestrebte Aufwandsersparnisse zu diesen Vorteilen zu zählen seien (Ziegler/Renner, DStR 2015 S. 1264). Dieser Auffassung wurde nun vom NWB UAAAG-89864 eine klare und berechtigte Absage erteilt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Urteilsfall
1. Sachverhalt
[i]Rückstellung für AbfindungszahlungenIm vorliegenden Fall führte die Y-GmbH im betreffenden Wirtschaftsjahr Restrukturierungsmaßnahmen durch, in deren Zuge die Arbeitsverhältnisse mit 22 Arbeitnehmern beendet werden sollten. Für die daraus im Rahmen eines Sozialplans resultierenden Abfindungszahlungen bildete die Gesellschaft eine Rückstellung in Höhe von 524.577 €. Durch die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ergab sich eine jährliche Reduzierung des Personalaufw...