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StuB Nr. 20 vom Seite 749

Anschaffungskosten eines Grundstücks bei fälligkeitsabhängigem Kaufpreis

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Mit notariellem Vertrag vom erwirbt U von V ein unbebautes Grundstück für 10 Mio. €. Besitz, Nutzen und Lasten gehen vertragsgemäß am über. Der Kaufpreis ist laut Vertrag „grundsätzlich“ mit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten fällig, jedoch frühestens mit Erfüllung auch der folgenden Voraussetzungen:

  • Zeugnis der Gemeinde, dass ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht nicht besteht,

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch,

  • Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtsgläubigers.

Für den Fall, dass zwischen Übergang von Besitz, Nutzen sowie Lasten einerseits und Erfüllung der übrigen Voraussetzungen andererseits mehr als ein Monat vergeht, bestimmt der Kaufvertrag eine Erhöhung des Kaufpreises nach Maßgabe einer Verzinsung von 6 % p. a. für den Zwischenzeitraum. Durch Tod des Grundpfandrechtsgläubigers und Streitigkeiten über das Erbrecht wird die Löschungsbewilligung erst am erteilt. U zahlt daraufhin sofort den Kaufpreis von 10,55 Mio. €

II. Fragestellung

Mit welchem Wert ist das Grundstück per sowie per zu aktivieren? Wie sind die 550 T€ (Aufzinsung für elf Monate) dabei zu behandeln?

III. Lös...