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Track 14 | Homeoffice: Verschärfung bei Anmietung von Räumen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Bei der Vermietung von Räumen des Steuerpflichtigen an seinen Arbeitgeber, die als Homeoffice dienen, ist nach einem aktuellen Urteil des BFH entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung stets im Einzelfall festzustellen, ob der Arbeitnehmer als Vermieter beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Einkunftserzielungsabsicht kann nicht einfach unterstellt werden.
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von Wohnräumen ist grundsätzlich und typisierend davon auszugehen: Der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Nach Auffassung der Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2005 gilt das auch bei der Vermietung eines im Haus oder in der Wohnung eines Arbeitnehmers gelegenen Büros an den Arbeitgeber, das vom Arbeitnehmer als Homeoffice genutzt wird. – Dem hat aktuell jedoch der Bundesfinanzhof widersprochen.
Nach der neuen Sichtweise des für die Vermietungseinkünfte zuständigen IX. Senats des BFH entspricht die Vermietung von Räumen an den Arbeitgeber für dessen bet...