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Track 08 | E-Bilanz: Einreichung auf einem USB-Stick keine Alternative zur elektronischen Übermittlung
Die abstrakte Gefahr, dass Daten ausgespäht werden können, rechtfertigt keinen Verzicht auf die elektronische Übermittlung der E-Bilanz. Das allgemeine Risiko eines Hacker-Angriffs müssen Unternehmer nach einem aktuellen Urteil des BFH im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinnehmen. Die Finanzverwaltung habe aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ein berechtigtes Interesse daran, dass die E-Bilanz ausschließlich elektronisch übermittelt wird.
Bei der Übermittlung sensibler Daten an die Steuerbehörden haben viele Unternehmer ein mulmiges Gefühl. Da wäre es doch beruhigend, die E-Bilanz nicht elektronisch an das Finanzamt zu senden, sondern sie auf einem USB-Stick einzureichen. In unserer September-Ausgabe 2017 hatten wir Sie über ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts informiert, wonach das nicht möglich ist. Jetzt hat der Bundesfinanzhof die dagegen gerichtete Revision zurückgewiesen.
Die abstrakte Gefahr, dass Daten ausgespäht werden können – zum Beispiel durch ausländische Geheimdienste –, rechtfertigt keinen Verzicht auf die elektronische Übermittlung der E-Bilanz. Das allgemeine Risiko eines Hacker-Angriffs müssen Unternehmen – so d...