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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 07 | Gestaltungsmissbrauch: Schenkung von Aktien an minderjährige Kinder und zeitnahe Weiterveräußerung

Der BFH hat entgegen des Urteils des FG Rheinland-Pfalz in erster Instanz entschieden, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Schenkung und der Veräußerung von Aktien zwischen Privatpersonen regelmäßig noch nicht ausreicht, den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO zu erfüllen. Etwas anderes gelte nur, wenn festgestellt werden kann, dass der Verkauf der Aktien vor der Schenkung bereits verhandelt und beschlossen war.

Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Schenkung und der Veräußerung von Aktien zwischen Privatpersonen reicht regelmäßig noch nicht aus, den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO zu erfüllen. – So lässt sich ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs in einem Satz zusammenfassen.

Im Streitfall hatte eine Mutter im Wert gestiegene Aktien an ihre beiden minderjährigen Töchter verschenkt. Die ältere Tochter war zum Zeitpunkt der Schenkung ein Jahr alt, die jüngere erst wenige Monate. Vertreten durch ihre Eltern als gesetzliche Vertreter verkauften die Kinder die Aktien rund zwei Wochen später an einen dritten Erwerber. Das FG Rheinland-Pfalz sah die Gestaltung als missbräuchlich an. Sie sei allein...