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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 02 | Abgeltungsteuer: Finanzverwaltung spielt bei Ausfall von Privatdarlehen auf Zeit

Nach der neuen Sichtweise des VIII. Senats des BFH führt der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers – entgegen der Auffassung des BMF – zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Finanzverwaltung wendet das Urteil über den Einzelfall hinaus nicht an und will die Entscheidung des IX. Senats zu dieser Frage in einem anhängigen Revisionsverfahren abwarten.

Vier Tage vor Weihnachten hatte der Bundesfinanzhof im letzten Jahr eine sehr wichtige Entscheidung für Kapitalanleger veröffentlicht. Der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung – z. B. infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers – führt demnach seit der Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Dieser kann mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden. Der VIII. Senat des BFH hat damit die traditionelle Trennung der Vermögensebene und der Ertragsebene für die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben.

Die neue Sichtweise der höchsten deutschen Steuerrichter widerspricht der Auffassung des Bundesfinanzministe...