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Abmahnung | Fehlen eines DSGVO-konformen Impressums
Ein Rechtsanwalt hat gegenüber einer Wettbewerberin einen Anspruch auf Unterlassung des Betreibens einer für deren berufliche Tätigkeit als Rechtsanwältin unverschlüsselte Website, die keine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung enthält.
Ob die DSGVO nur von der Verarbeitung ihrer Daten betroffene Personen schützt oder auch eine marktsteuernde Wirkung hat, wurde im vorliegenden Fall von einem Anwalt in letzterem Sinne verstanden. [i]Hellmann, NWB 21/2018 S. 1537Das LG Würzburg bestätigt diese Auffassung in seiner Entscheidung. Die im Impressum der Rechtsanwältin enthaltene siebenzeilige Datenschutzerklärung genüge der neuen DSGVO nicht. Mit dem Hanseatischen NWB PAAAF-80544) und dem OLG Köln (Urteil v. - 6 U 121/15 NWB TAAAF-80547) geht das Ge...