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OLG 01.02.2018 6 U 442/17, NWB 43/2018 S. 3142

GmbH | Ausschüttung eines erzielten Jahresüberschusses

Zur Beurteilung, ob die Mehrheitsgesellschafter einen Beschluss entgegen ihrer Bindung an die gesellschafterliche Treuepflicht herbeigeführt haben mit der Folge, dass der Beschluss der Anfechtung unterliegt, sind das berechtigte Gesellschafterinteresse an einer angemessenen Gewinnausschüttung einerseits und das Gesellschaftsinteresse an einer Reservenbildung sowie den Bedürfnissen der Selbstfinanzierung und der Zukunftssicherung andererseits gegeneinander abzuwägen (§ 254 Abs. 1 AktG analog). Die Abwägung hat hierbei auf Grundlage einer objektivierten kaufmännischen Beurteilung unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. [i]Gehrmann, Gewinnausschüttung, infoCenter NWB MAAAB-05664

Anmerkung:

Das Gericht sieht den Gewinnverwendungsbeschluss, der, soweit die Satzung hiervon nicht befreit, zwingende Voraussetzung für d...