Lehrbuch Abgabenordnung

21. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55996-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67511-9

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Lehrbuch Abgabenordnung (21. Auflage)

Anhang: Antworten zu Kapitel 12

1. Frage

Was unterscheidet den Haftungs- vom Steuerschuldner?

Antwort

Der Haftungsschuldner muss für eine fremde Steuerschuld einstehen, (§ 191 Abs. 1 Satz 1, § 43 AO) er ist nicht mit dem Steuerschuldner identisch. Die Steuerschuld ist eine eigene Schuld, die der Steuerschuldner durch Verwirklichung der Besteuerungsmerkmale begründet.

2. Frage

Kann der Haftungsschuldner sein

  • Gesamtschuldner

  • Steuerentrichtungspflichtiger

  • Gesamtrechtsnachfolger?

Antwort

Der Haftungsschuldner kann Gesamtschuldner und Steuerentrichtungspflichtiger sein:

Da die Haftungsschuld neben die Steuerschuld tritt, stehen Steuer- und Haftungsschuldner im Verhältnis der Gesamtschuld nach § 44 AO.

Da der Steuerentrichtungspflichtige die Steuer für Rechnung eines anderen zu entrichten hat, kann er als Haftungsschuldner in Frage kommen (z. B. § 42d AO).

Der Haftungsschuldner kann Gesamtrechtsnachfolger nur insoweit sein, als er in den Haftungsanspruch des Rechtsvorgängers eintritt, nicht aber als Rechtsnachfolger eines entstandenen Steueranspruchs (§ 45 AO).

Wann entsteht der Haftungsanspruch?

Lehrbuch Abgabenordnung

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