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Regelverschonung bei Unternehmensnachfolge
Neun examensrelevante Fälle
Neben der Bewertungsebene (BewG) ist die Besteuerungsebene (ErbStG) ein zentrales Thema in Klausuren i. R. der Vorbereitung auf die StB-Prüfung. Anhand von neun Übungsfällen beleuchtet die folgende Fallstudie die Anwendung der sog. Regelverschonung i. S. der §§ 13a und 13b ErbStG bei Rechtsnachfolge in Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) und in Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften (Betriebsvermögen bzw. übriges Vermögen) unter Beachtung der aktuellen Rechtslage.
I. Hintergrund
1. Einzelunternehmen und Anteile an Personengesellschaften
Die Bedarfsbewertung ( Bewertungsebene) von Einzelunternehmen oder Anteilen an (gewerblichen) Personengesellschaften i. R. des Erbschaft- und Schenkungsteuer (Betriebsvermögen) richtet sich nach den Bewertungsregelungen des BewG (§ 12 Abs. 5 ErbStG). Die Vorschriften zur gesonderten Feststellung der Bedarfswerte sind in den §§ 151–156 BewG enthalten. Ergebnis der gesonderten Feststellung durch das zuständige Betriebs-FA (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 152 Nr. 2 BewG) ist der Betriebsvermögenswert (§ 157 Abs. 5 BewG), der im Wege eines Feststellungsbescheids (Grundlagenbescheid) bekannt gegeben wird.
Wird bspw. ein Einzelunternehmen durch Erwerb von Todes wegen ...