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BBK Nr. 20 vom Seite 948

Möglichkeiten und Hindernisse beim Wechsel der Gebäude-AfA

Praxisfolgen des

Hans Walter Schoor

[i]BFH, Urteil v. 29.5.2018 - IX R 33/16 NWB UAAAG-88490 Der BFH hat sich in einer neuen Entscheidung zu der Frage geäußert, ob der Wechsel von der in Anspruch genommenen degressiven Gebäude-AfA zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes zulässig ist. Dieses Urteil ist der Anlass, die Problematik des Wechsels der Gebäude-AfA im folgenden Beitrag zu erörtern und zu vertiefen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Gesetzlich fixierte Nutzungsdauern

[i]Grützner, Gebäudeabschreibung im Betriebs- und Privatvermögen (EStG), infoCenter NWB YAAAA-88433 Geregelt ist die steuerliche Gebäude-AfA in § 7 Abs. 4 und 5 EStG. Zu unterscheiden ist zwischen

  • der linearen AfA, der feste Prozentsätze von 3 %, 4 %, 2 % bzw. 2,5 % zugrunde liegen, und

  • der degressiven AfA mit fallenden Staffelsätzen.

Die AfA-Vorschriften des § 7 Abs. 4 und 5 EStG sind auf Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räume entsprechend anzuwenden (§ 7 Abs. 5a EStG).

II. Gegenstand der Gebäude-AfA

[i]Cremer, Gebäudeteile, selbständige und unselbständige, Lexikon NWB UAAAG-69902 Gegenstand der Gebäude-AfA ist das abnutzbare Wirtschaftsgut „Gebäude“, das zusammen mit seinen unselbständigen Gebäudeteilen hinsichtlich der AfA als Einheit zu behandeln und einheitlich abzuschreiben ist, und zwar auch dann, wenn die individuelle Nutzungsdauer einzelner unselbständiger Teile kürzer als...