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Aktuelle Entwicklungen bei der Einbringungsgewinnbesteuerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAAG-96746 Das Umwandlungssteuergesetz eröffnet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen von Unternehmen ohne Aufdeckung stiller Reserven und damit ohne steuerliche Belastungen durchzuführen. Auch die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft ist dem [i]BFH, Urteil v. 24.1.2018 - I R 48/15 NWB FAAAG-87338 Grunde nach privilegiert. Um allerdings missbräuchlichen Gestaltungen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber derartige Begünstigungen an Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung mitunter noch Jahre nach erfolgreicher Umsetzung der Umstrukturierung nachzuhalten ist, etwa im Fall der sog. Einbringungsgewinnbesteuerung nach § 22 UmwStG. Mit seiner Entscheidung v. - I R 48/15 NWB FAAAG-87338 hat der BFH nun (zuungunsten der Steuerpflichtigen) die Frage geklärt, ob der Anwendungsbereich der vorgenannten Norm auch dann eröffnet ist, wenn offenkundig kein Missbrauchspotenzial vorliegt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Rechtliche Einordnung der Einbringungsgewinnbesteuerung
[i]Nachbehaltensfrist zur Vermeidung einer Einbringungsgewinnbesteuerung...Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft (erworbene Gesellschaft) in eine andere Kapitalgesellschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen G...