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Als Selbständiger krankheitsbedingte Einkommensausfälle absichern
Wahlrecht GKV-Versicherter zwischen Krankengeld nach SGB V und privatem Krankentagegeld
Für Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse (pflicht- oder freiwillig) versichert sind, stellt sich die Frage gar nicht: Für sie ist im Fall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ein Anspruch auf Krankengeld (§ 44 SGB V) verankert. Und auch Personen, die in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat stehen (bspw. Beamte, Richter, Soldaten), werden im Krankheitsfall die Bezüge von ihrem Dienstherrn weitergezahlt – sogar über die für Arbeitnehmer geltende sechswöchige Entgeltfortzahlungsdauer (§ 3 EFZG) hinaus. [i]Meier, Krankenversicherung, infoCenter NWB CAAAB-13228 Selbständige und Freiberufler hingegen sind nicht über einen Arbeitgeber oder Dienstherrn abgesichert. Dennoch ist auch für diesen Personenkreis die wirtschaftliche Absicherung im Krankheitsfall sehr sinnvoll; dafür stehen mehrere Optionen zur Verfügung. Der Beitrag skizziert diese Möglichkeiten und schildert dabei schwerpunktmäßig die Regelungen zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gestaltungsoptionen
1. Keine gesetzliche Pflicht zur Absicherung von Einkommensausfällen
[i]Betroffene sollten für sich aktiv Fragen der Absicherung klärenEgal, ob gesetzlich oder privat, jede/r muss sich krankenvers...