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Betreuungsvertrag | Entgeltanspruch des Pflegeheimbetreibers
Der Bewohner eines Pflegeheims, der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bezieht, muss nicht das vereinbarte Entgelt an das Heim zahlen, wenn er nach einer Eigenkündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist auszieht.
Der auf die Unterbringung in einem Pflegeheim angewiesene Bewohner bezieht Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Er verlangt vom Pflegeheimbetreiber Rückzahlung von Heimkosten (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB). Zu Recht, wie der BGH in seiner PM ausführt, denn [i]Zum Elternunterhalt Viefhues, NWB 36/2018 S. 2630die Zahlungspflicht des Heimbewohners habe mit dem Tag seines Auszugs geendet. § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI, dem das Prinzip der tagesgleichen Vergütung zugrunde liegt, bestimme, dass die im Begriff des Gesamtheimentgelts zusammengefassten Zahlungsansprüche der Einrichtung für den Tag der Aufnahme des Pflegebedü...